Sprechstunde
Seit der Einführung der neuen Psychotherapie-Richtlinie am 01.04.2017 kann der Patient vor Beginn einer Psychotherapie bis zu 6 x 25 Minuten die psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen. Die Sprechstunde ist Voraussetzung für eine psychotherapeutische Behandlung. Sie dient dazu abzuklären, ob eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt und welches Vorgehen angezeigt ist.
Probatorik
In der Probatorik, die zwischen zwei und vier Stunden dauert, findet eine vertiefte diagnostische Abklärung und die Erstellung eines Behandlungsplanes statt.
Kurzzeittherpie - Langzeittherapie
Je nach Störungsbild und Schweregrad der Erkrankung wird mit dem Patienten entschieden, ob eine Kurzzeittherapie (bestehend aus Kurzzeittherapie 1: 12 Stunden und Kurzzeittherapie 2: 12 Stunden) oder eine Langzeittherapie (bis zu 60 Stunden) beantragt wird. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten.
Rezidivprophylaxe
Die Rezidivprophylaxe dient der Rückfallvermeidung. Wird eine Langzeittherapie mit mit über 40 Stunden durchgeführt, können bis zu 8 Stunden innerhalb von zwei Jahren nach Therapieende für die Rezidivprophylaxe eingesetzt werden.
Probatorik
In der Probatorik, die fünf Stunden dauert, findet die diagnostische Abklärung, die Anamnese und die Erstellung eines Behandlungsplanes statt.
Psychotherapie
Im Anschluss an die Probatorik findet nach Kostenzusage durch die Krankenkasse die Psychotherapie statt. Das Stundenkontingent richtet sich nach dem mit der Krankenversicherung abgeschlossenen Tarif.