Unter folgenden Voraussetzungen werden die Kosten für eine Psychotherapie von der Krankenkasse übernommen:
- Es liegt eine krankheitswertige Störung i. S. der Psychotherapie-Richtlinien vor.
- Es besteht eine ausreichend positive Prognose, im Rahmen der Psychotherapie-Richtlinien ambulant eine signifikante Besserung zu erzielen.
Bei den privaten Krankenkassen richtet sich eine Kostenübernahme nach dem individuellen Tarif des Versicherten. Die Psychotherapiekosten werden gemäß GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten)
in Rechnung gestellt.
Bitte halten Sie mit Ihrer Versicherung Rücksprache, welche Leistungen bezahlt werden und welche Formulare für eine Kostenübernahme nötig sind.
Ambulante Psychotherapie ist grundsätzlich beihilfefähig. Bitte kontaktieren Sie Ihre Beihifestelle, um die notwendigen Informationen und Formulare zu erhalten. Die Psychotherapiekosten werden
gemäß GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) in Rechnung gestellt.
Die Psychotherapiekosten werden gemäß GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) in Rechnung gestellt.